AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Muttis Booking Büro wird nachfolgend als MBB bezeichnet. Der Veranstalter wird nachfolgend als P2 bezeichnet.

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    1. MBB und dessen Künstler sind in künstlerischen Ausgestaltung ihrer Darbietung frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokalbedingte Details beziehen. Ein Rügerecht bezüglich künstlerischer oder technischer Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu. Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonstwie gearteten Bau-, Ordnungs- oder Feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen und dem Produktionsleiter auf Verlangen zur Kenntnisnahme vorzulegen. P2 kann sich nicht darauf berufen, dass MBB künstlerisch oder technisch unzureichend ausgestattet ist ähnliche bzw. andere Mängel aufweist.
     
    1. Die Bühnen- und Cateringanweisung sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Im Falle dass die Missachtung der Bühnenanweisung durch P2 zur Unmöglichkeit der Leistungserbringung seitens MBB führt gilt Punkt i).
     
    1. P2 stellt MBB 2 / 4* Helfer zur Verfügung . Diese sollten beim Auf- und Abbau frei verfügbar sein. Weiterhin engagiert P2 einen Runner, welcher von Soundcheckbeginn bis Showende einsatzbereit ist. Bei Nichterscheinen bzw. Einsatzunfähigkeit der Helfer und des Runners gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von € 100,- ( netto) pro fehlenden Helfer / Runner als vereinbart. * ( 2 ohne Touranlage / 4 bei Touranlage gilt im Allgemeinen / im Besonderen s. Bühnenanweisung).
       
    1. MBB ist für den Zeitraum des Auf- und Abbaus, sowie der Veranstaltung eine saubere, separate, abschließbare und erforderlichenfalls geheizte Garderobe mit direktem Zugang zur Bühne zur Verfügung zu stellen.
     
    1. P2 ist verpflichtet einen Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche die Personen und das Equipment von MBB mit einschließt. Eigenverschulden ausgeschlossen.
       
    1. MBB verpflichtet sich rechtzeitig am Veranstaltungsort zu sein, dass das Konzert zum angegebenen Zeitpunkt beginnen kann. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt insbesondere Krankheit einzelner Künstler. Wird die Krankheit innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe per ärztlichem Attest nachgewiesen, so entfallen beidseitig alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Ansonsten beschränkt sich die Haftung von MBB diesbzgl. auf grobe Fahrlässigkeit.
     
    1. Alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Abgaben und Steuern trägt P2 selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort und Musikgebühren. Gema-listen und ähnliches sind MBB von P2 zum Ausfüllen bzw Ergänzen zu übergeben.
     
    1. P2 stellt MBB einen geeigneten, gut extern beleuchteten Platz mit einem Tisch von mind. 3 m Länge kostenfrei zum Verkauf von Merchandise zur Verfügung. Weiteres Merchandising, welches direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der künstlerischen Darbietung steht, ist seitens P2 bei MBB anmelde- u.U. gebührenpflichtig. Alle Einnahmen aus dem Merchandiseverkäufen von MBB bleiben zu 100% bei MBB.
     
    1. Im Falle einer unilateralen schuldhaften oder grob fahrlässig herbeigeführten Vertragsverletzung, welche zum Ausfall oder erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung führt, gilt gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der Festgage als vereinbart. Sollte keine Festgage vereinbart sein, ist die Konventionalstrafe Gegenstand einer gesonderten Verhandlung.
     
    1. Zur Durchführung des Auftritts stellt P2 ausreichend gut ausgebildetes, erfahrenes und freundliches Security Personal zur Vermeidung von unerlaubtem Zutritt seitens Dritter des Bühnen- und Backstagebereiches im Sinne der Gruppe. Rechtsextremisten haben keinen Zutritt. P2 garantiert, dass im Rahmen der Veranstaltung jede Form von Rechtsextremismus oder sonstiger Menschenverachtung, sowie dahin tendierendes Gedankengut weder propagiert noch verherrlicht oder sonstige zur Schau gestellt wird. P2 garantiert das jegliches Beiprogramm an dem Abend sich ebenfalls von jeder Form von Rechtsextremismus oder sonstiger Menschenverachtung distanziert und nicht mit anderen Künstlern zusammen auftritt, bei denen dies nicht ausreichend der Fall ist. P2 garantiert das er auch außerhalb der gebuchten Veranstaltung sich ebenfalls von jeder Form von Rechtsextremismus oder sonstiger Menschenverachtung distanziert und keine Künstler in seinen Räumen auftreten lässt, die sich davon nicht ausreichend distanzieren. Das Vorliegen solcher Fälle berechtigt MBB zur sofortigen fristlosen Kündigung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag. Hierdurch wird MBB von der eigenen Leistungspflicht befreit. P2 bleibt unvermindert zur Leistung verpflichtet, wobei sich MBB ersparte Aufwendungen anrechnen lässt.
     
    1. Die Beeinträchtigung oder Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit oder darunter liegende Beeinträchtigung wie Nötigung oder Beleidigung der Künstler oder des Produktionspersonals durch das Publikum und / oder den Veranstaltern bzw. dessen Beauftragten und / oder Erfüllungsgehilfen gestattet es MBB das Konzert bzw. die weitere Vorbereitung des Konzertes unmittelbar abzubrechen. MBB wird insoweit hierdurch von jeglicher weiterer Leistungspflichten entbunden. Der Veranstalter bleibt zur Leistung verpflichtet. Darüber hinausgehende Schäden können von MBB geltend gemacht werden.
     
    1. Schäden, die dem Veranstalter durch die Produktion verursacht werden, sind MBB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach dem Schaden, schriftlich anzuzeigen, wobei die Anzeige mit Ablauf des fünften Tages bei der Produktion eingegangen sein muss. Nach Ablauf dieser Anzeigefrist können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.
     
    1. Jegliche Aufzeichnung der Veranstaltung und Veranstaltungsvorbereitung auf Bild- oder Tonträgern bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung von MBB, die gegebenenfalls von der Zahlung einer Zusatzvergütung abhängig gemacht wird. Gleiches gilt für die Wiedergabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen. Erträge aus allen möglichen Verwertungs- und Folgerechten stehen nur MBB zu.
     
    1. Bei Auftreten von anderen Künstlern in der gleichen Veranstaltung, hat P2 dies vor Vertragsabschluß mit MBB abzustimmen. Sollten nach Vertragsabschluß noch Änderungen vorgenommen werden, ist MBB sofort darüber zu informieren. MBB bleibt dann das Recht vorbehalten vom Vertrag zurück zu treten. Modalitäten/ Reihenfolgen sowie alle weiteren veranstaltungsspezifischen Details hat der Veranstalter bei Rücksendung des unterschriebenen Vertrages anzugeben. Spätere Einwände bleiben MBB vorbehalten.
     
    1. Die vereinbarten Vorkassen sind zum festgelegten Zeitpunkt zu zahlen. Im Falle einer unverhältnismäßig großen Abweichung vom vereinbarten Zahlungstermin entfallen alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Rechtsansprüche seitens P2 gegenüber MBB oder dessen Künstler. Umgekehrt bleiben die Ansprüche seitens MBB gegenüber P2 im vollem Maße erhalten.
     
    1. Die Ungültigkeit einzelner Vertragspunkte hat in keinem Falle die Ungültigkeit des Gesamtvertrages zur Folge.
     
    1. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
     
    1. Beide Partner bestätigen Vollkaufleute im Sinne des HGB zu sein und erkennen o.g. Bedingungen ausdrücklich an.
     
    1. Auch bei Vertragsabschlüssen im Ausland oder mit ausländischen Veranstaltern gilt deutsches Recht und der Vertragsentwurf in deutscher Sprache als verbindlich. Übersetzungsfehler gehen zu Lasten des Veranstalters.
     
    1. Gerichtsstand ist Berlin.
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